Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages. Die Villen sind in Privatbesitz. Die Verwaltung dieser Immobilien wird Les Résidences du Soleil anvertraut, die als Makler fungiert.

1. Reservieren von villa

Mit der Zusendung des Informationsblattes akzeptieren Sie unsere Verkaufsbedingungen und die DSGVO. Die Vorreservierung ist 8 Kalendertage ab Erhalt des Mietvertrages gültig.

Mit der Zahlung der Anzahlung für den Aufenthalt hat der Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die verschiedenen im Vertrag enthaltenen Zusatzbedingungen gelesen und akzeptiert.

Der Mieter kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail/Internet reservieren. Die Reservierungsanfrage wird zu einer Option, wenn das Informationsformular ausgefüllt und bei Les Résidence du Soleil eingegangen ist und schriftlich durch einen Mietvertrag bestätigt wird. Mit Erhalt der Anzahlung wird die Reservierung endgültig.

Die Namen, Vornamen und das Alter aller unserer Mieter müssen spätestens bei der Ankunft mitgeteilt werden.
Jede Änderung der Datei oder Reservierung muss SCHRIFTLICH mitgeteilt werden.

Der Mietvertrag muss unterschrieben an Les Résidences du Soleil zurückgesandt werden.

Aufgrund der regelmäßigen Wartung der Villa und ihrer Grünflächen sind die Fotos auf der Website nicht vertraglich bindend.

2. Zahlungsbedingungen

Bei Reservierungen, die mehr als 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts erfolgen, ist eine Anzahlung von 25 % des Mietpreises sowie die Verwaltungsgebühr (50 Euro, nicht erstattungsfähig) zu leisten.

Der Restbetrag Ihres Aufenthalts muss spätestens 30 Tage vor Anreisebeginn beglichen werden.

Bei Reservierungen, die weniger als 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts erfolgen, ist der volle Betrag zu bezahlen
Der Aufenthalt muss zum Zeitpunkt der Buchung erfolgen.

Die Zahlung für Zusatzleistungen, Reinigungsgebühren und Kaution ist 14 Tage vor Beginn Ihres Aufenthaltes fällig.

Der gesamte Mietbetrag muss vor Beginn Ihres Aufenthalts bei Les Résidences du Soleil eingegangen sein, um Zugang zur Villa zu erhalten.

Alle Reiseunterlagen und Angaben zur reservierten Unterkunft werden Ihnen 14 Tage vor Ihrer Ankunft zugesandt.

Unsere Mietpreise beinhalten:

Vermietung der Villa, Zugang zum Schwimmbad und/oder Spa, wöchentliche Reinigung des Schwimmbades und/oder Spas (diese kann am Anreisetag erfolgen), die notwendige Ausrüstung für die der Kategorie entsprechende Personenzahl gewählte Unterkunft, Standort des Fahrzeugs, WLAN, Wasserverbrauch.

Unsere Preise beinhalten nicht:

Tiere, Reinigungskosten, Verwaltungsgebühren, Verbrauchskosten (Strom etc.). Die Berechnung der Verbrauchskosten erfolgt über die Zählerablesung. Im Falle einer Preiserhöhung im Zusammenhang mit Verbrauchskosten oder anderen variablen Preisen sind wir berechtigt, die Höhe der Ihnen in Rechnung gestellten entsprechenden Gebühren und Kosten entsprechend zu erhöhen.

Bett- und Badezimmerwäsche, Babybetten und -stühle, Kinderwagen und alle anderen zusätzlichen Mietleistungen.

Bei Nichtinanspruchnahme der am Aufenthaltsort reservierten und in Rechnung gestellten Zusatzleistungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Die Kurtaxe ist 14 Tage vor Mietbeginn zu entrichten und ist nicht im Mietpreis enthalten. Der pro Person und Tag festgelegte Betrag variiert je nach Villa und kann im Laufe des Jahres geändert werden.

3. Kaution

Les Résidences du Soleil verlangt für jede Reservierung eine Anzahlung. Die Höhe dieser Anzahlung ist im Reservierungsvertrag angegeben. Die Anzahlung ist 14 Tage vor Betreten des Geländes per Banküberweisung zu leisten. Im Falle einer verspäteten Zahlung der Anzahlung hat Les Résidences du Soleil das Recht, den Zugang zur Unterkunft zu verweigern.

Für alle Villen fallen Reinigungsgebühren an. Diese Verpflichtung zur Zahlung von Reinigungsgebühren aus Respekt gegenüber unseren Wartungsteams befreit Sie nicht davon, die Villa in einem Mindestsauberkeitszustand zu verlassen (Mülleimer geleert, Geschirr gespült, Grills gereinigt und geleert). Sollte dies nicht geschehen sein, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen diese zusätzliche Arbeitszeit unseres Wartungspersonals in Rechnung zu stellen.

Im Falle eines festgestellten Schadens benachrichtigen wir Sie und ziehen dann den erforderlichen Betrag von der Kaution ab.

Der Mieter erhält einige Tage nach seiner Abreise einen „Mietbericht“ mit der Höhe des Verbrauchs (Berechnung nach Zählerstand), etwaigen Schäden, Last-Minute-Mietleistungen usw.

Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach der Abreise des Mieters nach Abzug der einbehaltenen Entschädigung, der Verbrauchskosten, etwaiger Schäden, unbezahlter Leistungen und/oder des Schlüsselverlusts bzw. Verlusts der Müllkarte zurückerstattet.

4. An- und Abreise

An- und Abreisetage sind Samstag und Sonntag (je nach Villa unterschiedlich), sofern nicht anders angegeben oder zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart.

Die Schlüssel werden im Schlüsselsafe der Villa aufbewahrt (sofern dem Mieter nicht schriftlich etwas anderes mitgeteilt wird). Den Code für diesen Safe erhalten Sie am Anreisetag per SMS oder Whatts-App.

Die Ankunftszeit ist 17:00 Uhr, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Sollte das Haus jedoch schon früher bezugsfertig sein, wird Ihnen dies am Anreisetag per SMS mitgeteilt.

Am Abreisetag muss der Mieter die Villa vor 9.30 Uhr verlassen. In der Hochsaison (Juli und August) muss der Mieter die Villa vor 8.30 Uhr verlassen.

Beim Check-out müssen Sie die Schlüssel im Schlüsselsafe hinterlassen.

5. Stornierung des Aufenthalts

Jede Stornierung muss schriftlich erfolgen (per E-Mail vorzugsweise an info@residence-location.com). Der Mieter erhält im Gegenzug eine Stornierungsbestätigung von Les Résidences du Soleil.

Bei einer Stornierung bis 12 Wochen vor Mietbeginn wird nur die Buchungsgebühr berechnet. Der Betrag der Kaution wird dem Mieter zurückerstattet.

Bei einer Stornierung zwischen 12 und 9 Wochen vor Mietbeginn sind die Reservierungsgebühren und die Anzahlung von 25 % des Gesamtmietbetrages fällig.
Bei einer Stornierung innerhalb von 9 Wochen vor Mietbeginn sind die Reservierungsgebühren sowie 100 % der Gesamtmietsumme fällig.

Bei vorzeitiger Abreise vor Ende der Mietzeit besteht kein Anspruch des Mieters auf Rückerstattung des gezahlten Betrages.
Wenn Sie nicht am Ort Ihres Aufenthalts erscheinen, behalten wir eine Entschädigung in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags Ihrer Reservierung ein.

Wir empfehlen unseren Mietern den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und einer Reiseversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft.

Wir können nicht für zufällige Ereignisse, höhere Gewalt, klimatische Ereignisse, rechtliche oder behördliche Entscheidungen verantwortlich gemacht werden, die den Aufenthalt stören, unterbrechen oder verhindern.

6. Interne Vorschriften

Die gemietete Villa und ihre Nebengebäude dürfen nur von den im Mietvertrag genannten Personen bewohnt werden. Nur mit schriftlicher Bestätigung von Les Résidences du Soleil ist die Einladung weiterer Personen gestattet.

Der Mieter hat die Villa und ihr Inventar mit größter Sorgfalt zu behandeln. Das Inventar der Villa gilt als konform. Jegliche Schäden oder fehlerhafte Bedienung (verursacht oder nicht vom Mieter verursacht) müssen Les Résidences du Soleil innerhalb von 36 Stunden nach der Übernahme der Räumlichkeiten gemeldet werden. Andernfalls gelten die Räumlichkeiten und die Ausrüstung als konform und in gutem Zustand.

Für den Fall, dass während der Mietzeit dringende Reparaturen durchgeführt werden müssen, die dem Eigentümer obliegen, unternimmt Les Résidences du Soleil alle Anstrengungen, um die erforderlichen Reparaturen durchführen zu lassen.

In jeder Villa stehen den Mietern jederzeit Kissen und Bettdecken zur Verfügung.

Das Rauchen ist in der Villa nicht gestattet. Die Aschenbecher sind für den Außenbereich gedacht.

Zu jeder Villa gibt es ein Mieterbuch, in dem alle Informationen zur Villa und ihrer Umgebung zu finden sind.

Es ist verboten, Gegenstände in die Badewannen, Waschbecken oder Toiletten zu werfen, die die Leitungen verstopfen könnten. Andernfalls trägt der Mieter die Kosten für die Sanierung der Leitungen oder der Klärgrube.

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ruhe in der Nachbarschaft nicht gestört wird.

Es ist verboten, in der Villa Partys zu organisieren, es sei denn, Résidences du Soleil hat dies schriftlich genehmigt.

Um das Risiko einer Überhitzung, einer Beschädigung der Elektroinstallation oder eines Brandes zu vermeiden, ist das Aufladen von Elektroautos nur dann gestattet, wenn die Villa tatsächlich mit einer Ladestation für Fahrzeuge ausgestattet ist.

Es ist möglich, dass während Ihres Aufenthalts ein Mitglied unseres Teams Zugang zur Unterkunft benötigt, um regelmäßige Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten durchzuführen. Der Mieter ist nicht berechtigt, dieser Person den Zutritt zum Haus zu verweigern. Der Mieter wird immer über das Datum und die Uhrzeit dieser Information informiert (mit Ausnahme des Personals, das sich um die Schwimmbäder kümmert; Informationen zu deren Interventionszeit können per E-Mail angefordert werden).

Unsere Villen sind mit Internet (WLAN) ausgestattet. Les Résidences du Soleil kann unter keinen Umständen den ordnungsgemäßen Betrieb garantieren.

In den meisten Villen steht den Mietern ein Grill zur Verfügung. Es liegt in der Verantwortung der Mieter, für eine sichere Verwaltung und Nutzung des Grills zu sorgen. Es liegt auch in der Verantwortung des Mieters, den Grill und seine Umgebung sauber zu hinterlassen (die Reinigung des Grills ist nicht in der obligatorischen Endreinigung enthalten). Wir sind berechtigt, eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25 Euro von der Kaution zu verlangen, wenn der Grill am Ende des Aufenthalts nicht sauber hinterlassen wird.
Gelegentlich können Sie unerwartetem Lärm durch Bauarbeiten in der Nähe der Villa, Nachbarn, Straßenverkehr oder anderem unerwarteten Lärm ausgesetzt sein. Wir lehnen jede Haftung im Falle einer solchen Lärmbelästigung ab.
Einige Eigentümer erlauben Tieren den Zutritt zu den Villen. In Villen, in denen Tiere nicht akzeptiert werden, können Résidences du Soleil oder der Eigentümer nicht garantieren, dass sich kein Tier in der Villa aufgehalten hat. Wir lehnen jede Haftung im Falle allergischer oder asthmatischer Reaktionen aufgrund der Anwesenheit von Tieren in der Villa ab.
Wenn der Mieter sein Haustier mitbringen möchte, muss dies im Mietvertrag erwähnt werden. Es wird eine Gebühr von 35 Euro erhoben. Bei Fund von Exkrementen am Boden räumen wir uns das Recht ein, für die Sammlung der Exkremente eine Gebühr in Höhe von 50 Euro zu erheben, die von der Kaution abzuziehen ist. Für durch Tiere verursachte Schäden haftet der Mieter.
Die Schwimmbäder werden in der Regel von Anfang Mai bis Ende Oktober genutzt. Einige Häuser verfügen über beheizte Schwimmbäder. Diese Heizungen werden im Juli/August ausgeschaltet (sofern die Mieter dies nicht ausdrücklich wünschen). Die Heizungen werden im Mai, Juni, September und Oktober aktiviert. Während dieser Zeit können die Heizungen nicht ausgeschaltet werden. Die Kosten für den Stromverbrauch gehen zu Lasten des Mieters.
Einmal pro Woche pflegt ein Mitarbeiter unseres Teams das Schwimmbad. Diese Wartung besteht aus Reinigung, Überprüfung der Installation und Wasseraufbereitung. Der Tag dieses Interviews kann Ihnen auf Anfrage mitgeteilt werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, die technische Anlage des Schwimmbades selbst zu betreiben. Kinder, die nicht schwimmen können, müssen Schwimmflügel tragen. Die Aufsicht über die Kinder obliegt in jedem Fall den Eltern.
Alle Schwimmbäder sind mit einem Alarm oder einer Sicherheitsabdeckung bzw. Sicherheitsbarriere ausgestattet. Es ist die verantwortung Der Mieter muss die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtung überprüfen. Im Falle einer Störung muss der Mieter dies unserem Team melden. Haustiere sind im Schwimmbad nicht gestattet. Bei unvorhergesehenen technischen Problemen oder aufgrund einer Präfekturanordnung kann es erforderlich sein, dass Les Résidences du Soleil das Schwimmbad gelegentlich schließt.

Im Falle eines Unfalls und/oder eines unvorhergesehenen Ereignisses (Wartung/Reparatur) können Résidences du Soleil oder der Eigentümer nicht haftbar gemacht werden.
Wenn die Villen über ein Spa verfügen, müssen Kinder bei der Nutzung immer von ihren Eltern begleitet werden. Das Spa wird einmal pro Woche von einem Mitarbeiter der Résidences du Soleil gepflegt. Diese Wartung besteht aus Reinigung, Überprüfung der Installation und Wasseraufbereitung. Der Tag dieses Interviews kann Ihnen auf Anfrage mitgeteilt werden. Der Mieter darf den Whirlpool nicht ausschalten, kann aber die Temperatur, die Düsen und den Ventilator über das Bedienfeld regulieren.

7. Mietversicherung

Der Kunde ist verpflichtet, bei seiner Versicherungsgesellschaft zu prüfen, ob er im Rahmen seines Hausratversicherungsvertrags eine Resortverlängerung hat. Verfügt er nicht über diese Verlängerung, muss der Mieter eine Versicherung gegen die mit der Nutzung der Villa verbundenen Risiken abschließen: Diebstahl, Verlust, Beschädigung persönlicher Gegenstände, Unfall. Seine Versicherung muss auch Schäden abdecken, die er in der Villa oder auf deren Grundstück durch ihn, seine Tiere oder seine Begleitpersonen verursachen könnte.

8. Beschwerde

Beschwerden über den Reinigungszustand der Villa müssen unverzüglich gemeldet werden. Sonstige Beschwerden über Schäden oder Mängel an der Unterkunft müssen so schnell wie möglich, spätestens jedoch 48 Stunden nach der Übernahme der Unterkunft oder der Feststellung des festgestellten Schadens oder Mangels, gemeldet werden. Wir bieten Ihnen eine schnelle und adäquate Lösung für Ihr Problem. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Reklamationen mehr berücksichtigt und Sie können bei der Abreise für etwaige Schäden oder fehlende Gegenstände haftbar gemacht werden.
Beschwerden müssen direkt an Les Résidences du Soleil per E-Mail an die folgende Adresse gerichtet werden: info@residence-location.com

Beschwerden, die nicht zufriedenstellend gelöst werden konnten, müssen Les Résidences du Soleil innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ende der Mietzeit schriftlich gemeldet werden. Im Falle einer späteren Reklamation verliert der Mieter seinen etwaigen Anspruch auf Schadensersatz.

Schadensersatzansprüche des Mieters können niemals die Miete übersteigen und müssen durch Beweise in Form von Zeugenaussagen und Fotos belegt werden.

Unsere Haftung beschränkt sich ausschließlich auf unmittelbare Vermögensschäden. Wir lehnen indirekte oder moralische Schäden ab.

Im Streitfall sind die Gerichte des Landes zuständig, in dem sich die Villa befindet, und das anwendbare Recht ist französisches Recht.

 

SARL LES RESIDENCES DU SOLEIL

4 rue du chateau d’eau 11120 GINESTAS

Tél: 0033-661536625/0033-660852599 Mail : info@residence-location.com SIRET : 84788794000017

                                   Carte professionnelle n° CPI 1102 2019 000 041 011

Garantie Financière au titre de la gestion immobilière de 120 000 euros, Galian Assurances 89 rue de la Boétie – 75008 PARIS

Garantie financière au titre de l’activité de transactions sur immeubles et fonds de commerce de 120 000 euros, Galian Assurances 89 rue de la Boétie 75008 PARIS